Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten stehen Leistungsempfängern zur Verfügung, die in absehbarer Zeit nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt integriert werden können. Vorrangiges Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist das Erreichen von Integrationsfortschritten, die den Teilnehmer näher an den Arbeitsmarkt heranführt. Außerdem haben diese Maßnahmen eine sozialintegrative Komponente.

Arbeitsgelegenheiten können mit Mehraufwandsentschädigung bzw. als Entgelt-variante zum Tragen kommen.