Ich suche einen Ausbildungsplatz!

Wer ist in diesem Fall für mich zuständig?

Wenn Sie noch Schüler sind und keine genauen Vorstellungen über Ihren künftigen Beruf haben, können Sie sich an Ihren WAT-Lehrer wenden.

Kompetente Ansprechpartner zum Thema Berufswahl und Ausbildung sind außerdem die Berufsberater der Agentur für Arbeit und des Jobcenters des Landkreises Havelland.

Was können wir für Sie tun?

Die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jobcenters richten sich an alle ausbildungsfähigen Jugendlichen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Informationen für Eltern und Jugendliche zur Ausbildung und Berufswahl
  • Informationen über Ausbildungsberufe und Ausbildungsbetriebe
  • Informationen zu Ausbildungsinhalten
  • Beratung bei Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung
  • Finanzielle Unterstützung bei Beratung und Vermittlung in Ausbildung (z.B. Bewerbungs- und Reisekosten) zum Ausgleich von Aufwendungen
  • Unterstützung während der Ausbildung in Theorie und Praxis durch Nachhilfeunterricht


Was muss ich für die Berufswahl bedenken?

  • Welche Interessen habe ich?
  • Was kann ich gut? (ggf. Freunde, Verwandte, Eltern oder Lehrer fragen)
  • Erfülle ich die schulischen Voraussetzungen für den angestrebten Beruf (Noten)?
  • Habe ich schon ein Praktikum in diesem Beruf absolviert oder bringe ich andere Erfahrungen mit, die für die Ausbildung nützlich sind?

Hilfreiche Informationen zur Berufswahl und Ausbildungsberufen finden Sie unter:
Link zu: www.planet-beruf.de , BerufeNet und BerufeTV

Ab wann sollte ich mich intensiv um einen Ausbildungsplatz bemühen?
Mit Beginn des letzten Schuljahres müssen Sie aktiv werden. Für einige Berufe (z.B. im Bankwesen) ist eine noch frühere Bewerbung notwendig. Um den Bewerbungstermin nicht zu verpassen, informieren Sie sich rechtzeitig!

Was sollte ich zur Beratung mitbringen?

  • Abschlusszeugnis oder Halbjahreszeugnis
  • Praktikumsbeurteilungen
  • Bewerbungsmappe inkl. Lebenslauf und Anlagen (Hinweise zur Erstellung einer Bewerbungsmappe siehe "kleiner Bewerbungsratgeber ")
  • Qualifikationsnachweise (z.B. Führerschein, PC-Führerschein, Staplerschein)
  • Kompetenzpass

Was kann ich tun, wenn ich keinen Ausbildungsplatz bekommen habe?

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie sich beim Oberstufenzentrum anmelden, um die Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu erfüllen.

Zur Überbrückung bis zur Aufnahme einer Ausbildung, können Sie:

1. Unter bestimmten Voraussetzungen an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) für Jugendliche teilnehmen:

  • Dazu müssen Sie sich einen Betrieb suchen, der Sie für 6-12 Monate beschäftigt
  • Sie erhalten vom Betrieb eine monatliche pauschale Vergütung
  • Dem Betrieb selber entstehen keinerlei Kosten, da ihm dieses Geld vom Jobcenter auf Antrag erstattet werden kann
  • Vor Beginn der EQ muss der Betrieb daher einen Antrag beim Service für Arbeitgeber des Jobcenters stellen
  • Weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung erhält der Betrieb bei seiner zuständigen Kammer (www.hwk-potsdam.de oder www.potsdam.ihk24.de )
  • Sollten Sie danach eine Ausbildung im gleichen Beruf beginnen, kann die Ausbildungszeit nach Zustimmung durch den Ausbildungsbetrieb und die zuständige Kammer verkürzt werden

2. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten
3. Den Schulabschluss nachholen
4. Einen höheren Schulabschluss erwerben