Checklisten
Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Personalausweis und Reisepass (Seite mit dem Lichtbild), sowie die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (Chipkarte ausreichend)
Bei einer Mietwohnung (Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung )
- Mietvertrag in Kopie, da hieraus ersichtlich ist, ob eine Kaution gezahlt wurde (wichtig bei Umzügen und Anträgen auf Kaution) und die Bankverbindung des Vermieters
- ggf. die letzte Betriebskostenabrechnung zur Feststellung der aktuellen Mietkosten
- Nachweise über Gas- und Stromzahlungen, wenn diese die Heizkosten oder Wassererwärmung betreffen
Bei Hauseigentümern (Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung )
- die Nachweise über sämtliche Nebenkosten (Kosten für Schornsteinfeger, Grundsteuer B, Gebäudebrandversicherung, Müllgebühren, Wasser/ Abwasser, Heizkosten , Heizungswartung, als auch ein aktueller Zins- und Tilgungsplan*)
Bei Vermögen (Anlage Vermögen , Anlage Hilfebedürftigkeit Haushaltsgemeinschaft )
- Kontoauszüge der letzen drei Monate durchgehend für alle Konten vorlegen
- sollte kein Konto geführt werden, Nachweis, dass kein Konto eingerichtet werden kann
- alle vermögenswerten Anlagen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft müssen per aktuellem Nachweis belegt werden (Kontoauszüge, Sparbücher - aktualisiert, Grundbuchauszüge zu allen Grundstücken inklusive Flurkarte und dazugehörigen Veränderungsmitteilungen und Versicherungen mit Angaben über die eingezahlten Beträge, den Rückkaufswert und die Versicherungssumme*)
In bestimmten Fällen müssen folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht werden:
- Reisepässe und Arbeitserlaubnis bei ausländischen Antragstellern (Überprüfung des Aufenthaltsstatus)
Bei Kindern (Anlage Kinder , Anlage Unterhaltsansprüche 1 , 2 , 3 )
- Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss bei Scheidungen, nicht ehelichen Kindern
- Kindergeldnachweis zu jedem Kind
- Schulbescheinigungen bei Schulkindern
Bei Einkommen (Anlage Einkommenserklärung , Anlage Einkommensbescheinigung ,
Anlage Arbeitsbescheinigung , Ausfüllhinweise Einkommensbescheinigung ,
Ausfüllhinweise Arbeitsbescheinigung )
- Aktuelle Einkommensnachweise zu jedem Erwerbstätigen in der Bedarfsgemeinschaft
Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Anlage Erklärung Einkommen Selbständiger , abschließende Angaben Einkommen Selbständiger , Ausfüllhinweise zu abschließenden Einkommen Selbständiger, Ausfüllhinweise Einkommensbescheinigung)
- Bei Selbstständigen wird eine Gewerbeanmeldung und eine betriebswirtschaftliche Auswertung benötigt
- Bei Selbstständigen wird weiterhin ein Nachweis über die Zahlung von gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen oder das ausgefüllte mit den entsprechenden Befreiungen von der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungspflicht sowie ein Nachweis über Zahlung von privaten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen mit den entsprechenden Verträgen benötigt (Anlage SV )
- Bei Notwendigkeit einer abschließenden Einkommensbescheinigung ist unbedingt ein Termin mit der Leistungsabteilung zu vereinbaren und eine persönliche Abgabe der Unterlagen erforderlich.
- Bescheide zu Renten (Unfallrenten, Hinterbliebenenrenten o.ä.)
- Ausbildungsvertrag und BAB- oder BaföG-Bescheid
- Ablehnung oder Bewilligung (bis vor 2 Jahre vor Antragstellung) über den Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Sperrzeitbescheide
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses und vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Kfz-Schein, -versicherung und Nachweis über das ggf. noch bestehende Darlehen
- Policen zu Riesterrenten und Nachweise über die Höhe der Beiträge
Bei Schwangerschaft
- Bei Schwangerschaft ist der Mutterpass vorzulegen
Bei Behinderungen und kostenaufwändiger Ernährung
- Bei vorliegenden Behinderungen oder kostenaufwändiger Ernährung ist der vom Arzt ausgefüllte Antrag und ggf. die Kopie des Schwerbehindertenausweises beizubringen
Bei einer Haushaltsgemeinschaft
- Bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft) sollte grundsätzlich die entsprechenden Formulare zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft und zur Feststellung des Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ausgefüllt werden.
Bei Antragstellung im Anschluss an eine Haftstrafe
- Bei der Antragstellung im Anschluss an eine Haft wird der Haftentlassungsschein (Vorlage im Original) sowie die Höhe des Überbrückungsgeldes benötigt.
Umzug geplant?
- Vor jedem Umzug im Landkreis Havelland oder in den Landkreis Havelland muss vorab ein Antrag auf Zustimmung zum Umzug bei dem für Sie momentan zuständigen Träger gestellt werden
Im Landkreis Havelland
- Bei geplantem Umzug im Landkreis Havelland wird die Bestätigung der Angemessenheit der neuen Wohnung durch die Wohnraumberatung der Arbeitsförderungs- und Qualifizierungs- GmbH (Landkreis Havelland AFP und Bürgerservice Büro des Landkreises ) benötigt.
- Wenn Ihnen diese Bescheinigung ausgestellt wurde, vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.
- Bringen Sie zu diesem Termin die Bestätigung der Angemessenheit und den Antrag auf Zustimmung zum Umzug mit.
In den Landkreis Havelland
- Bei geplantem Umzug in den Landkreis Havelland muss das für Sie bisher zuständige Jobcenter dem Umzug zugestimmt haben, da sonst ggf. nicht die vollen Kosten der Unterkunft übernommen werden können.
Geldbezug ohne Unterbrechung - Tipps für Folgeantrag
Sechs Monate lang erhalten Sie üblicherweise vom Jobcenter des Landkreises Havelland Leistungen ausgezahlt. Danach wird geprüft, ob Sie Anspruch auf eine Fortzahlung haben.
Helfen Sie mit, dass dies ohne Unterbrechung geschieht:
- Der Fortzahlungsantrag kommt mit der Post - nicht weglegen, füllen Sie ihn aus und geben ihn spätestens drei Wochen vor Fristablauf (siehe Anschreiben) ab.
- Hat sich seit dem letzten Antrag etwas geändert? Legen Sie die Unterlagen dazu vor!
- Die Einkommenserklärung füllen Sie nur aus, wenn sich Ihr Verdienst geändert hat.
- Bringt die Post mehrere Anträge hintereinander, fragen Sie im Jobcenter nach, in der Regel reicht ein ausgefüllter Antrag.
- Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrages haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro des Christliches Jugenddorfwerk Prignitz oder direkt an die Mitarbeiter der Eingangszone des für Sie zuständigen Standortes des Jobcenters
- Aufzählung nicht abschließend
