Dienstleistungsangebot

Die Leistungsabteilungen des Jobcenters befassen sich mit der umfassenden Anspruchsüberprüfung und Auszahlung folgender Leistungen:

• Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)
• Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II)
• Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
• Abweichende Erbringung von Leistungen (§ 23 SGB II)
• Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld ( § 24 SGB II)
• Sozialgeld (§ 28 SGB II)

(Nähere Informationen zu den angeführten Begriffen finden Sie unter
Service" /"von A bis Z" .)
Weiterhin stehen Ihnen die jeweiligen Leistungsabteilungen bei diesbezüglichen Fragen und Anliegen hilfreich zur Seite und beantworten gern Ihre Fragen.