Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingleiderung bei einem AG (MAG)- § 46 SGB III

(ehemals: Trainingsmaßnahme zur Eignungsfeststellung (TM))

Zur Feststellung der Eignung von Kunden im Vorfeld von Arbeitsaufnahmen und Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) können Trainingsmaß-nahmen bis zu max. 4 Wochen bewilligt werden.

Fragen Sie zu diesen und weiteren Punkten ihren Service für Arbeitgeber (SfAG)!