Selbstständigkeit

Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit, einer kann der Schritt in die Selbstständigkeit sein. Dieser Schritt muss gut überlegt und sorgfältig vorbereitet werden. Arbeitslosengeld II Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, absolvieren beim Regionalen Lotsendienst des Landkreises Havelland zunächst ein Informations- und Erstberatungsgespräch. In der Regel kann erst mit einer Stellungnahme/Gutachten des Regionalen Lotsendienstes zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit eine Förderung ermöglicht werden.
Für die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) hat das Jobcenter nachfolgende Leitlinien festgelegt:

Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Überwindung /Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Neugründer weisen die wirtschaftliche Tragfähigkeit in der Regel durch eine Stellung-nahme/ Gutachten des Lotsendienstes nach. Für Ausnahmefälle ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Entscheidung trifft unter Abwägung aller bekannten Umstände jeweils die zuständige, auf Neugründer/Selbständige spezialisierte Vermittlungsfach-kraft.
Auch bei bereits ausgeübter Selbstständigkeit ist eine Förderung nur möglich, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich dadurch die Hilfebedürftigkeit in absehbarer Zeit (im Normalfall 6-12 Monate, maximal 24 Monate) zumindest deutlich verringert. Die sich hieraus ergebende Erwartung ist in der Eingliederungsvereinbarung festzuhalten und führt in aller Regel bei Nichterfüllung zur Konsequenz, dass künftig das Eingliederungsziel nichtselbstständige Tätigkeit verfolgt wird.

Art der Hilfegewährung

Grundsätzlich wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Förderung als Kombination aus Zuschuss und Darlehen gewährt.
Für eine Förderung gemäß §16c Abs.2 SGB II ist zwingend ein Nachweis eines Kreditinstitutes über die fehlende Kreditfähigkeit mit entsprechender Begründung erforderlich. Im begründeten Ausnahmefall kann der schriftliche Nachweis durch eine dokumentierte, fernmündliche Aussage des Kreditinstitutes gegenüber der Vermittlungsfachkraft ersetzt werden.