Welche Verpflichtungen habe ich?
Der Tag an dem Sie oder Ihre Eltern den Antrag auf Arbeitslosengeld II erhalten, ist der Tag der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II. Ab diesem Tag gilt für Sie der Grundsatz des Förderns und Forderns. Dementsprechend müssen Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen.
Dazu gehört u.a.:
- Teilnahme am Profiling in der Kompetenzagentur Havelland in Rathenow
- Wahrnehmen regelmäßiger Meldetermine in der Vermittlung
- Nachweis Ihrer Eigenbemühungen (Bewerbungen)
- Bewerbungen auf die Vermittlungsvorschläge Ihres Arbeitsvermittlers
- Teilnahme an angebotenen Projekten
Sollten Sie Ihren Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, kann dieses zur Kürzung oder zum Wegfall des Arbeitslosengelds II einschließlich der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Kosten der Unterkunft führen.
